4 such um unentgeltliche Rechtspflege und Beschwerdeschrift), mit welchen er gezeigt habe, dass er nicht auf juristische Unterstützung angewiesen sei. Im Ergebnis lägen keine besonderen Schwierigkeiten vor, denen der Beschwerdeführer als juristischer Laie nicht gewachsen wäre und die die Einsetzung einer amtlichen Verteidigung als geboten erscheinen liessen. Die in der Beschwerde vorgebrachten Argumente liessen die angefochtene Verfügung nicht als rechtsfehlerhaft erscheinen, weshalb die Beschwerde abzuweisen sei.