3 Ferner stelle für ihn der Strafbefehl mit einer Geldstrafe von CHF 14'440.00 und den zusätzlichen Kosten von CHF 2'480.00 keinesfalls eine Bagatelle dar. Die Verfahrenskosten gemäss Strafbefehl von CHF 2'480.00 könne er nicht bezahlen, was zu einem Gefängnisaufenthalt führen würde. Das würde für ihn und seine Familie eine Katastrophe bedeuten. Ein drohender Gefängnisaufenthalt sei keine Bagatelle für ihn. Die Staatsanwaltschaft habe in ihrer Verfügung festgehalten, dass bei ihm keine schwierige finanzielle Situation gegeben sei.