Er selber habe nie aktiv bei den Unterlagen mitgewirkt, er habe lediglich Fragen beantwortet. Sie verfüge über die notwendigen Aktenkenntnisse, was entscheidend sei. Im Schreiben vom 7. März 2023 habe ihm die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, er könne ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege einreichen. In der Verfügung vom 2. Mai 2023 sei der Begriff «unentgeltliche Rechtspflege» in «amtliche Verteidigung» korrigiert worden. Die genauen Definitionen der Begriffe seien ihm unbekannt. Es gehe ihm darum, dass Rechtsanwältin E.________ ihn vertreten könne.