Der Vollzug wurde unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Der Beschwerdeführer wurde zudem mit einer Verbindungsbusse in der Höhe von CHF 1'600.00, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von 10 Tagen, bestraft. Ausserdem wurden ihm die Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 880.00 auferlegt. Gegen diesen Strafbefehl erhob der Beschwerdeführer am 10. Mai 2023 Einsprache. Am 15. Mai 2023 erhob er zudem Beschwerde gegen die Abweisung des Gesuchs um amtlichen Verteidigung. Gestützt darauf wurde mit Verfügung vom 26. Mai 2023 ein Beschwerdeverfahren eröffnet.