Am 25. April 2023 reichte der Beschwerdeführer ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ein. Das Gesuch wurde von der Staatsanwaltschaft als Gesuch um amtliche Verteidigung entgegengenommen (Betreff: «Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege recte: Amtliche Verteidigung») und mit Verfügung vom 2. Mai 2023 abgewiesen. Gleichentags erliess die Staatsanwaltschaft gegen den Beschwerdeführer einen Strafbefehl und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je CHF 160.00, ausmachend CHF 14'400.00. Der Vollzug wurde unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben.