4. Zu eröffnen: - dem Straf- und Zivilkläger/Beschwerdeführer (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) - den Beschuldigten 1-17 (per Einschreiben) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland, Leitender Staatsanwalt S.________ (mit den Akten – per Einschreiben) Bern, 5. Juni 2023 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: