3. Im Bezug auf Ihre Äusserungen betreffs PROZESSUNFÄHIGKEIT anbei der Auszug aus meinem psychiatrischen GUTACHTENS, das mich sehr wohl als GEISTIG NORMAL und PROZESSFÄHIG attestiert. ( Haben Sie auch ein Attest das SIE als Jurist bestätigt, ich zweifle.) 4. Im Bezug auf Ihre Behauptungen, QUERULANT, psychopathisch, usw.. erfolgt Anzeige gg Sie wegen AMTSMISSBRAUCH usw... Ein Armutszeugnis wenn ein Jurist keine besseren Argumente hat um seinen «SCHEISSDRECK» zu begründen. 5. Selbstverständlich erfolgt Weiterzug verbunden mit Strafantrag von Amtes wegen.