Dagegen erhob O.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 10. Mai 2023 (Postaufgabe: 10. Mai 2023) bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) rein vorsorglich Beschwerde. Am 17. Mai 2023 liess die Staatsanwaltschaft der Beschwerdekammer eine ebenfalls vom 10. Mai 2023 datierende, mit der angefochtenen Verfügung in Zusammenhang stehende Eingabe des Beschwerdeführers inkl. Beilagen (Postaufgabe: 10. Mai 2023) zur gesetzlichen Folgegebung zu kommen.