1. O.________ reichte im Zeitraum vom 27. Juli 2021 bis zum 23. März 2023 26 Anzeigen gegen diverse natürliche und juristische Personen, Angehörige der Justiz, Behörden und Ämter unter anderem wegen Betrugs, Amtsmissbrauchs, Drohung, Nötigung etc. ein. Am 9. Mai 2023 erliess der Leitende Staatsanwalt der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) eine Nichtanhandnahmeverfügung. Dagegen erhob O.______