144 StGB mit Hinweisen). 4.4 Die Nichtanhandnahmeverfügung wurde seitens der Staatsanwaltschaft wie folgt begründet: Im vorliegenden Fall gaben sowohl A.________ wie auch B.________ an, der Heizungsraum sei offen gestanden. Der Privatkläger sagte aus, B.________ und C.________ hätten einen Schlüssel zum Heizungsraum gehabt. B.________ und C.________ waren im Zeitpunkt des Betretens des Heizungsraumes am 26.10.2022 noch Mieter der Wohnung in F.________ (Ort). Gemäss dem Wortlaut des Mietvertrages waren sie dementsprechend noch berechtigt, den Heizungsraum im Keller zu nutzen und diesen auch zu betreten.