Nach dem Wortlaut stehen den Mietern neben der 3.5-Zimmerwohnung «Keller, Estrich und andere Nebenräume» sowie «Tröckneraum, Waschküche, Bastelraum, Garten und andere gemeinsame Nebenräume» zur Verfügung. Gemäss dem Wortlaut der Vereinbarung vom 08.10.2020 «dürfe der Mieter die Heizung nicht umstellen». Ausserdem «dürfe an der Heizung keine Handhabung durch den Mieter erfolgen». Bei einer Störung in Abwesenheit des Vermieters «könne in schriftlicher Form eine Bewilligung ausgesprochen werden». In der Vereinbarung ist keine Bestimmung zu finden, welche es den Mietern verboten hätte, den Heizungsraum zu betrete.