und C.________ dem Privatkläger den Bericht der G.________ vom 26.10.2022 zugesandt hatten, erstattete der Privatkläger am 24./27.12.2022 Anzeige gegen die drei Beschuldigten wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung. Der Privatkläger gab an, der Heizungsraum sei für die Mieter zugänglich gewesen, da diese über einen Schlüssel verfügt hätten. Er habe aber mit den