115 Abs. 1 StPO). 2.2.2 Mit Anzeigerapport vom 28. Dezember 2022 wird den Beschuldigten vorgeworfen, am 26. Oktober 2022 unbefugt den Heizungsraum der vom Beschwerdeführer 1 vermieteten Wohnung betreten und dort die Heizung manipuliert zu haben. Aus den der Kammer vorliegenden Akten ist nicht ersichtlich, inwiefern die Beschwerdeführerin 2 durch die angezeigten Straftaten in ihren Rechten unmittelbar verletzt worden wäre bzw. als geschädigte Person im Sinne des Gesetzes qualifizieren könnte. Folglich