wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung nicht an die Hand. Hiergegen erhoben die Beschwerdeführenden am 12. Mai 2023 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). In der Folge eröffnete die Verfahrensleitung mit Verfügung vom 22. Mai 2023 ein Beschwerdeverfahren und forderte die Beschwerdeführenden unter solidarischer Haftung zur Bezahlung einer Sicherheitsleistung in der Höhe von CHF 1'000.00 auf.