4. Zu eröffnen: - dem Straf- und Zivilkläger/Beschwerdeführer (per Einschreiben) - der Beschuldigten (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben, Leitender Staatsanwalt E.________ (mit den Akten – per Kurier) Bern, 25. Januar 2023 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: