Das Strafverfahren sei mit gefälschten Unterlagen manipuliert worden mit der Absicht, seine Verurteilung zu erwirken. Die vom Beschwerdeführer erhobenen Vorwürfe gegen die Beschuldigte hängen offensichtlich eng mit dem Berufungsverfahren SK 22 591 vor der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern zusammen. Er erblickt insbesondere aufgrund der von ihm geltend gemachten angeblichen schwerwiegenden Verfahrensfehler resp. Gesetzesmissachtungen einen Amtsmissbrauch durch die Beschuldigte als gegeben.