Wie von der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben zu Recht dargetan wurde, zeigen die Ausführungen in der Strafanzeige bzw. Berufungserklärung vom 22. November 2022 sowie in der Eingabe vom 29. Dezember 2022 (inkl. Beilagen), dass sich der Beschwerdeführer insbesondere am Inhalt und Ergebnis des Urteils der Beschuldigten vom 17. August 2022 stört, gegen welches er nun Berufung erklärt hat. So wirft er der Beschuldigten etwa vor, diese habe ein rechtswidriges und rassistisches Urteil gegen ihn gefällt und ihn schon vor der Verhandlung vorverurteilt.