Die 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern hat die in der Berufungserklärung enthaltene Strafanzeige am 23. November 2022 zuständigkeitshalber an die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau weitergeleitet. Auf Gerichtsstandsanfrage hin wurde die Strafanzeige von der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben übernommen.