1. Mit Verfügung vom 19. Dezember 2022 eröffnete die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) gegen Gerichtspräsidentin A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) ein Strafverfahren wegen Amtsmissbrauchs und sistierte die Untersuchung. Hiergegen erhob der Straf- und Zivilkläger B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 16. Januar 2023 Beschwerde. Er stellte sinngemäss den Antrag, die angefochtene Verfügung sei soweit die Sistierung betreffend aufzuheben und die Strafuntersuchung habe ihren Fortgang zu nehmen.