4. Zu eröffnen: - dem Straf- und Zivilkläger/Beschwerdeführer 1 (per Einschreiben) - der Straf- und Zivilklägerin/Beschwerdeführerin 2 (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) - der Beschuldigten (per Einschreiben) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland, Staatsanwältin G.________ (mit den Akten – per Einschreiben) Bern, 29. Juni 2023 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident i.V.: