5.2.3 An dieser Einschätzung hat sich zwischenzeitlich nichts geändert. Daraus folgt, dass auch wenn angesichts des Verfahrensstands erhöhte Anforderungen an den Nachweis der Kollusionsgefahr zu stellen sind, diese mit Blick auf die Ausführungen im Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 23 220 vom 13. Juni 2023 nach wie vor als hoch einzustufen ist.