Schliesslich teilt die Beschwerdekammer in Strafsachen die Auffassung des Zwangsmassnahmengerichts, dass es als sehr wahrscheinlich erscheint, dass der Beschwerdeführer nach der Anklageerhebung auch dem urteilenden Gericht die bei der Staatsanwaltschaft teilweise wiederholt gestellten, abgewiesenen Beweisanträge (u.a. Antrag um Einvernahme seiner Brüder und deren Ehefrauen sowie diverser Personen aus Bulgarien [Mutter und deren Lebenspartner; «E.________» {Tätowierer}, «F.________», G.________, {Ärztin}]) erneut unterbreiten wird.