Die am 11. Mai 2022 gegen die Anordnung der Sicherheitshaft erhobene Beschwerde wies die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) mit Beschluss BK 23 220 vom 13. Juni 2023 ab. Auf Antrag des Regionalgerichts vom 21. Juli 2023 wurde die Sicherheitshaft mit Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) vom 27. Juli 2023 (KZM 23 1017) um sechs Monate, d.h. bis am 8. Dezember 2023, verlängert.