handlungen gegen das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG; SR 812.121) und mehrfachen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz beim Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht). Der Beschwerdeführer befindet sich seit dem 3. Dezember 2020 in Untersuchungs- bzw. seit dem 16. Mai 2023 in Sicherheitshaft. Die am 11. Mai 2022 gegen die Anordnung der Sicherheitshaft erhobene Beschwerde wies die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) mit Beschluss BK 23 220 vom 13. Juni 2023 ab.