7 Sache ansonsten nicht schön enden würde. Es sei relativ klar gewesen, dass sie es ernst gemeint hätten. So habe er bspw. nur begleitet die Toilette aufsuchen dürfen (Einvernahme vom 9. Februar 2023, Z. 104 ff.). Darüber hinaus ist festzuhalten, dass F.________ den Beschwerdeführer nicht nur auf der Fotovorweisung als einer der anwesenden Personen erkannt hatte, sondern festhielt, dass er derjenige gewesen sei, der die ganze Sache geleitet habe (Einvernahme vom 9. Februar 2023, Z. 126 f. u. Z. 219). Daraus, dass F._____