__ stützten, seien neue Tatsachen hinzugekommen, die den Anfangsverdacht – insbesondere im Hinblick auf den Vorwurf der Freiheitsberaubung – erhärtet hätten. Dieser habe geschildert, dass ihm sofort beim Betreten der Anlage in Ostermundigen das Mobiltelefon abgenommen worden sei und er mitbekommen habe, dass E.________ bedroht worden sei und die anderen anwesenden Personen Geld von diesem gewollt