Vielmehr betone dies seine Glaubwürdigkeit. Es mache schlechthin keinen Sinn, dass der Beschwerdeführer die Polizei über die Fundorte des Fahrzeuges und der Schlüssel informiere, wenn er das Auto tatsächlich gegen den Willen von E.________ entwendet hätte. Darüber hinaus ergebe sich aus dem Chat zwischen dem Beschwerdeführer und E.________, dass Letzterer dem Beschwerdeführer sein Fahrzeug angeboten habe, womit erstellt sei, dass der Beschwerdeführer das Fahrzeug nicht entwendet habe. Schliesslich werde der Chatverlauf, wonach «Druck gemacht werden müsse», einseitig wiedergegeben.