Den entsprechenden Einwänden der Verteidigung zu F.________ ist zu erwidern, dass jener erklärte, mehrheitlich nichts verstanden zu haben, da die Anwesenden Spanisch oder Englisch gesprochen hätten. Er erklärte auch, dass er mitbekommen habe, dass E.________ bedroht worden sei. Das sei das, was er, F.________, knapp verstanden habe (Protokoll der Einvernahme von F.________ vom 9. Februar 2023, Zeilen 96 ff.). Die Aussagen des Opfers werden auch durch weitere Ermittlungsergebnisse untermauert, welche den Aussagen des Opfers entsprechen.