Diese den Beschuldigten belastenden Aussagen werden untermauert durch diejenigen des Zeugen F.________, welcher sich im fraglichen Zeitpunkt ebenso in der Indoor-Anlage in Ostermundigen befand und den Beschuldigten auf einer Fotovorweisung mit ziemlicher Sicherheit als einer der Beteiligten wiedererkannte und erklärte, dieser habe die ganze Sache quasi geleitet (Protokoll der Einvernahme vom 9. Februar 2023, Zeilen 213 ff. und 218 f.). Den entsprechenden Einwänden der Verteidigung zu F.________ ist zu erwidern, dass jener erklärte, mehrheitlich nichts verstanden zu haben, da die Anwesenden Spanisch oder Englisch gesprochen hätten.