von den anderen Personen über Stunden am Verlassen der Anlage gehindert worden. Es habe sogar nur unter Beobachtung die Toilette aufsuchen dürfen. Weiter liege ein Chatverlauf zwischen dem Beschwerdeführer und D.________ vor, in welchem letzterer dem Beschwerdeführer auf Englisch geschrieben habe, dass sie Druck machen müssten. Die Aussagen des Beschwerdeführers seien dagegen schwer nachvollziehbar. Er wolle in der H.________ die Elektroarbeiten im Auftrag von D.________ ausgeführt haben, was dieser bestreite, fordere das Geld hierfür aber dann doch bei E.___