auf ein Konto von D.________. Das Geld sei in der Folge unmittelbar nach der Überweisung durch diesen in bar abgehoben worden. Daneben lägen die Aussagen von F.________, einem Kollegen von E.________, vor, welcher am 2. August 2021 ebenfalls in der H.________ in Ostermundigen gewesen sei. Dieser habe vorgebracht, dass bereits fünf Personen vor Ort gewesen seien, die er nicht gekannt habe. Er habe relativ schnell gemerkt, dass diese nichts Gutes gewollt hätten. Sie hätten ihm umgehend sein Mobiltelefon abgenommen und dann seien er und E.________ von den anderen Personen über Stunden am Verlassen der Anlage gehindert worden.