Dieses Geld habe er am 19. August 2021 abholen wollen. E.________ hat in der Folge am 19. August 2021 Anzeige erstattet und der Beschwerdeführer konnte dadurch gleichentags in Ostermundigen angehalten und festgenommen werden. Nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft am 21. August 2021 tauchte der Beschwerdeführer unter und war für die weiteren Untersuchungshandlungen nicht mehr greifbar. Die Staatsanwaltschaft begründet den dringenden Tatverdacht zunächst mit der Überweisung der CHF 85'000.00 durch E.________ auf ein Konto von D.