1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen den Beschuldigten A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen Erpressung, evtl. qualifiziert begangen, und Freiheitsberaubung. Der Beschwerdeführer wurde am 1. Mai 2023 infolge einer Festnahmeausschreibung verhaftet und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) ordnete mit Entscheid vom 4. Mai 2023 Untersuchungshaft für zwei Monate, d.h. bis zum 30. Juni 2023 an. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 11. Mai 2023 Beschwerde.