Mit Schreiben vom 10. Mai 2023 teilte Rechtsanwältin F.________, welche die Beschwerdeführerinnen im Strafverfahren vertreten hatte, auf Nachfrage des Verfahrensleiters der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kanton Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) mit, dass sie ihr Mandat niedergelegt habe, die Beschwerdeführerinnen aber nach Rücksprache an der Beschwerde festhalten wollten. Der Verfahrensleiter der Beschwerdekammer eröffnete am 15. Mai 2023 ein Beschwerdeverfahren und setzte der Beschwerdeführerin 2 eine Frist von fünf Tagen, um ihre Rechtsmittelschrift durch ihren gesetzlichen Vertreter unterzeichnen zu lassen.