Dagegen reichten diese (nachfolgend: Beschwerdeführerinnen oder Beschwerdeführerin 1 bzw. 2) je am 3. Mai 2023 Beschwerde ein und beantragten sinngemäss die Weiterführung des Strafverfahrens. Mit Schreiben vom 10. Mai 2023 teilte Rechtsanwältin F.________, welche die Beschwerdeführerinnen im Strafverfahren vertreten hatte, auf Nachfrage des Verfahrensleiters der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kanton Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) mit, dass sie ihr Mandat niedergelegt habe, die Beschwerdeführerinnen aber nach Rücksprache an der Beschwerde festhalten wollten.