1. Mit Verfügung vom 20. April 2023 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen sexueller Belästigung zum Nachteil der Straf- und Zivilklägerinnen ein. Dagegen reichten diese (nachfolgend: Beschwerdeführerinnen oder Beschwerdeführerin 1 bzw. 2) je am 3. Mai 2023 Beschwerde ein und beantragten sinngemäss die Weiterführung des Strafverfahrens.