4.2 Dagegen bringt der Beschwerdeführer in seiner Beschwerde Folgendes vor: Die Straftatbestände sind mit HR-18158_6423-GStAWB01 eindeutig und unmißverständlich bezeichnet. Diesem Schreiben liegt vorab noch die Erklärung unter Eid/Affidavit in Vorabkopie anbei; das tatsächliche Dokument wird baldmöglichst nachgereicht. Die Würdigung der rechtlichen Tatsachen muß gewährleistet werden, auf Vermutungen und bloßen Spekulationen kann kein Recht aufgebaut werden. Letzteres – der Aufbau von vorgeblichem Recht in reiner Vermutung – ist der Fall in den beiliegenden Papieren der H._____