3 CFO der F.________ AG Bargeldmittel in der Höhe von CHF 7’000.00 zur Verrechnung des Leistungsvertrages (D.________-Fahrkarte) zugestellt haben. Diese würden gemäss Anzeigeerstatter bei weitem die Forderung übersteigen und seien zur Verrechnung mit den Folgejahren angeboten worden. Die beschuldigten Personen sollen sich jedoch weigern, deren Teil des Leistungsvertrags zu erfüllen und würden per Sperrung der vereinbarten Dienstleistung den Anzeigeerstatter verleumden und schädigen.