4. 4.1 Der angefochtenen Verfügung lässt sich folgender Sachverhalt und folgende Begründung entnehmen: Mit Eingabe vom 06.04.2023 inkl. Beilagen, eingegangen bei der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern am 11.04.2023, macht der Anzeigeerstatter u.a. geltend, die für die F._____