und das vorliegende Strafverfahren initiierende Eingabe vom 6. April 2023 (Titel «Strafantrag und Klage») mit «Dienstaufsichtsbeschwerde» versehen, ohne dass dieser weitergehende Ausführungen hierzu hätten entnommen werden können. Die Staatsanwaltschaft wies ihn in der angefochtenen Verfügung zu Recht darauf hin, dass sie für deren Beurteilung nicht zuständig ist (gegebenenfalls sei dies das Bundesamt für Verkehr).