1. Mit Verfügung vom 2. Mai 2023 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das von E.________ (Anzeigeerstatter) gegen die im Rubrum genannten Personen (Mitglieder der Geschäftsleitung und Mitarbeitende des Kundensupports der F.________ AG und unbekannte Täterschaft initiierte Strafverfahren wegen Veruntreuung, Betrugs, Verleumdung etc., angeblich begangen im Zusammenhang mit dem Leistungsvertrag über eine Fahrkarte (nachfolgend: D.________-Fahrkarte), nicht an die Hand. Hiergegen erhob E.__