__ AG zugestellt. Obwohl das Bargeld seitens der F.________ AG – mangels rechtzeitigem Protest- oder Defektmeldung durch diese – angenommen worden sei, sei eine Kündigung seines Versicherungsvertrags infolge angeblicher Nichtbezahlung der Prämien erfolgt. Diese Begründung sei jedoch nicht haltbar. Trotz entsprechender Hinweise durch den Anzeigeerstatter habe sich namentlich A.________ in dessen Funktion als CFO geweigert, seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen bzw. den Versicherungsvertrag ordnungsgemäss wiederherzustellen.