2 eine allfällige «Dienstaufsichtsbeschwerde» richtet, zumal doch auch schon seine bei der Generalstaatsanwaltschaft eingereichte und das vorliegende Strafverfahren initiierende Eingabe vom 6. April 2023 (Titel «Strafantrag und Klage») mit «Dienstaufsichtsbeschwerde» versehen war, ohne dass dieser weitergehende Ausführungen hierzu hätten entnommen werden können. Auf eine Weiterleitung der Eingabe kann vor diesem Hintergrund verzichtet werden.