1. Mit Verfügung vom 2. Mai 2023 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das von E.________ (Anzeigeerstatter) gegen die im Rubrum genannten Personen (Mitglieder der Geschäftsleitung und Präsident des Verwaltungsrats der F.________ AG; nachfolgend: Beschuldigte) und unbekannte Täterschaft initiierte Strafverfahren wegen Veruntreuung und einseitigen Vertragsbruchs, angeblich begangen im Zusammenhang mit einem Versicherungsvertrag, nicht an die Hand. Hiergegen erhob E.___