Dadurch sei er genötigt worden, vor Ort zu bleiben, und sei in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt worden. Als er A.________ aufgefordert habe, wegzufahren, habe dieser geantwortet, er müsse ihm Zahlungsbefehle aushändigen. B.________ habe dann gesagt, er habe keine Zeit, und A.________ solle umparkieren. A.________ habe dann die Zahlungsbefehle durch das offene Fahrzeugfenster des B.________ in dessen Fahrzeuginneres geworfen. Anschliessend sei A.________ zu seinem Fahrzeug gegangen und weggefahren. […]