Die Aussagen der Beschwerdeführerin, wonach sie in den letzten 1.5 Jahren begonnen hatte, nach Medikamenten zu fragen, da sie stark süchtig war (Z. 192 ff.), stimmen mit der Zuspitzung der Situation, welche sich aus der Korrespondenz des Beschuldigten ergibt, zudem überein. Die vom Beschuldigten geführte Korrespondenz mit weiteren involvierten Fachstellen weist zudem nicht nur auf begründete Sorgen betreffend die Sucht der Beschwerdeführerin hin (in den Krankenakten der Beschwerdeführerin befanden sich diese Schreiben nicht), sondern auch darauf, dass der Beschuldigte offenbar Mühe damit bekundete, nicht mehr