So scheint es beispielsweise nachvollziehbar, dass sie erstmals nach dem Verkehrsunfall 2017 und insbesondere nach dem Entzug 2021 sowie allenfalls nach der Sichtung der Unterlagen in vollem Umfang realisierte, was sie eingenommen hatte, weshalb sie im Zeitpunkt der Einvernahme am 12. April 2021 differenziertere Aussagen machen konnte. Das schliesst aber nicht aus, dass sie zu Beginn nicht im Bilde über die Menge und Wirkung der Medikamente war. Zudem enthalten ihre Aussagen durchaus auch Realkennzeichen in Form von originellen und spontanen Details (vgl. beispielsweise Z. 493 ff., 501 ff., 565 ff.).