Jedenfalls bestätigt dieses Schreiben eine medizinisch indizierte oder erwünschte gynäkologische Untersuchung nicht und sagt ohnehin nichts über die weiteren behaupteten Untersuchungen aus. Am 27. Januar 2013 (da die Kopien teilweise «abgeschnittene» Ränder aufweisen, ist der Tag nicht ganz klar) steht einzig, dass sich die Beschwerdeführerin untersuchen lassen wolle, wobei sich aus den vorherigen Bemerkungen keine Hinweise ergeben, weshalb sie eine gynäkologische Untersuchung wünschen sollte.