Das ist kein Hinweis auf eine indizierte gynäkologische Untersuchung in dem Sinn, wie die Beschwerdeführerin sie geschildert hat. Es scheint sich dabei eher um ein äusserliches, ästhetisches und nicht eigentlich medizinisches Problem gehandelt zu haben. Zudem ist aus den Krankenakten kein übereinstimmender Eintrag dazu ersichtlich. Es scheint ebenso wahrscheinlich, dass die Initiative, diesen Hautlappen zu sehen, vom Beschuldigten kam, zumal die Beschwerdeführerin