Sie wisse aufgrund der vielen Medikamente nicht mehr, wie oft und wann diese Untersuchungen durchgeführt worden seien (Z. 526 ff.). Später gab sie auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft betreffend Anzahl der Untersuchungen an, vielleicht einmal in zwei Wochen oder einmal im Monat. Dies über die letzten ca. neun Jahre (Z. 558 ff.). Es sei vielleicht zehnmal vorgekommen, dass sie nach der Verweigerung der Medikamente eine gynäkologische Untersuchung über sich habe ergehen lassen müssen, nur um an die Medikamente zu kommen (Z. 581 ff.).